Sicherheit bei Nahrungsergänzungsmitteln: Neue Standards für Reinheit und Qualität
Eine Chargenprüfung auf 450 Substanzen steht im Mittelpunkt der fünf Programme, die die Banned Substances Control Group (BSCG) für die SupplySide Global in Las Vegas (27.–30. Oktober) ankündigt.

Wie das Fachportal Nutraceutical Business Review berichtet, präsentiert die Anti-Doping- und Testorganisation am Stand #6383 ihre Zertifizierungen für die gesamte Wertschöpfungskette von Nahrungsergänzungsmitteln – von der Rohstoffprüfung bis zum Vor-Ort-Audit.
Prüfumfang: 450 Substanzen und drei Kontaminantenklassen
„Certified Drug Free" testet laut Mitteilung jede einzelne Produktionscharge auf mehr als 450 Substanzen – davon über 400 im Sport verbotene Wirkstoffe, ergänzt um rezeptpflichtige Substanzen, OTC-Präparate und illegale Stoffe. „Certified Quality" erweitert diese Analytik um eine jährliche Überprüfung deklarierter Label-Claims sowie Screenings auf Schwermetalle, Pestizide und mikrobiologische Kontaminanten. „Certified CBD" kombiniert eine Cannabinoid- und THC-Verifikation mit dem Substanz- und Kontaminantenscreening; „Certified GMP" liefert ein GMP-Compliance-Siegel für die Produktverpackung; „Certified Facility" führt Vor-Ort-Audits an Herstellungsstandorten durch.
Marktzugang und regulatorische Grauzone
Wie die Mitteilung hervorhebt, sind „Certified Drug Free" und „Certified Quality" in das Amazon-Compliance-Fast-Track-Verfahren für nicht hochriskante Nahrungsergänzungsmittel eingebunden: zertifizierte Produkte umgehen die reguläre Händlerprüfung ohne weitere Eingriffe der Marke. Bereits im Juni 2026 hatte die BSCG nach demselben Bericht davor gewarnt, dass der wachsende Markt für ungeregelte Peptide, injizierbare Produkte und Research Chemicals die Trennlinie zwischen Nahrungsergänzungsmittel und nicht zugelassenem Arzneimittel zunehmend auflöst. Daraus ergibt sich eine pharmakologisch relevante Beobachtung: Die Anti-Doping-Substanzlisten der großen Sportverbände sind methodisch nicht deckungsgleich mit Listen pharmazeutisch wirksamer oder klinisch relevanter Verbindungen. Ein Programm, das primär Dopingsubstanzen adressiert, muss daher nicht zwingend jene Stoffe treffen, die in der Praxis als Kontaminant oder Interaktionspartner relevant sind.
Worauf die Datengrundlage einer Empfehlung beruhen sollte
Für jede Verordnung oder Patientenempfehlung folgen aus dem Anlass zwei harte Prüfpunkte. Erstens: Welche unabhängige Stelle hat die Charge kontrolliert, welcher Substanzkatalog wurde angesetzt – und liegt eine chargenspezifische Prüfung oder lediglich eine jährliche Auditbestätigung vor? Die BSCG-Programme unterscheiden sich genau in diesem Punkt: „Drug Free" ist chargenbezogen, „Quality" jährlich. Zweitens: Bei peptidhaltigen oder injizierbaren Produkten existiert – wie die BSCG im Juni 2026 selbst einräumte – keine konsistente regulatorische Trennlinie zwischen Ergänzungsmittel und Arzneimittel. Eine externe Zertifizierung kann eine pharmazeutische Qualitätsdokumentation ergänzen, sie pharmakologisch aber nicht ersetzen, wo Wirksubstanz, Dosis und Stabilität nicht standardisiert hinterlegt sind.

