Nahrungsergänzungsmittel als Eigenmarke: Qualität im Check

Nahrungsergänzungsmittel als Eigenmarke: Qualität im Check

Das gilt für die Eigenmarke aus dem Drogeriemarkt ebenso wie für das Produkt aus der Apotheke.

Der Preisunterschied kann trotzdem sachlich begründet sein: durch die verwendete Wirkstoffverbindung, die Dosierung, die Rohstoffqualität, die Darreichungsform, zusätzliche Prüfungen oder durch Beratung und Markenaufbau. Nur lässt sich das nicht an der Vorderseite der Packung ablesen. Wer ausschließlich auf den Preis oder den Produktnamen schaut, vergleicht oft nicht dieselbe Leistung.

Rechtliche Einordnung: Warum Drogerie-Produkte keine Arzneimittel sind

Wer in der Apotheke nach einem Nahrungsergänzungsmittel fragt, möchte häufig wissen, ob das Produkt ausreichend geprüft ist. Die kurze Antwort lautet: nicht im pharmazeutischen Sinn. Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen vor dem Verkauf kein Zulassungsverfahren wie Arzneimittel. Es wird also nicht vorab in einem arzneimittelrechtlichen Verfahren geprüft, ob ein Produkt für eine bestimmte Erkrankung wirksam ist und ob sein Nutzen die Risiken überwiegt.

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Regeln des Lebensmittelrechts. Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher ist, die Kennzeichnung den Vorschriften entspricht und die Aufmachung keine unzulässigen Krankheitsversprechen enthält. Eine behördliche Vorabzulassung, die Wirksamkeit und therapeutischen Nutzen bestätigt, ist damit nicht verbunden.

Das ist ein entscheidender Unterschied. Ein Nahrungsergänzungsmittel darf beispielsweise Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe in einer bestimmten Form enthalten, ohne dass der Hersteller für jede beworbene Anwendung einen Wirksamkeitsnachweis wie bei einem Arzneimittel vorlegen muss. Zulässige nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben unterliegen zwar gesetzlichen Vorgaben. Sie sind aber nicht mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung gleichzusetzen.

Auch die Apotheke verändert den rechtlichen Status der Ware nicht. Ein Magnesiumpräparat bleibt ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn es aus der Apotheke kommt. Die Beratung kann eine zusätzliche Leistung sein: Wir können die Dosierung einordnen, die Wirkstoffform erklären, mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln berücksichtigen und darauf hinweisen, wann eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist. Eine behördliche Prüfung des einzelnen Produkts ersetzt diese Beratung jedoch nicht.

Kontrolliert wird der Markt nicht ausschließlich über die Packung und auch nicht über den guten Ruf einer Verkaufsstelle. Zuständig sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und Kommunen. Dazu kommen Herstellerkontrollen, Untersuchungen von Laboren und gegebenenfalls behördliche Stichproben. Das System ist deshalb weder völlig unreguliert noch mit der Arzneimittelzulassung vergleichbar.

Der Verkaufsort entscheidet nicht über den rechtlichen Status: Auch ein Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke bleibt ein Lebensmittel und kein zugelassenes Arzneimittel.

Die Eigenmarke aus dem Drogeriemarkt ist daher nicht automatisch schlechter. Umgekehrt ist eine Apothekenmarke nicht allein deshalb medizinisch wirksamer, weil sie in der Offizin steht. Der Vergleich muss bei der konkreten Zusammensetzung beginnen.

Bioverfügbarkeit und Wirkstoffverbindungen: Der versteckte Preisunterschied

Beim Magnesium zeigt sich besonders deutlich, warum der Produktname allein wenig aussagt. Auf der Vorderseite steht oft nur „Magnesium“. Chemisch handelt es sich aber um unterschiedliche Verbindungen, etwa Magnesiumoxid, Magnesiumcitrat oder Magnesiumbisglycinat. Sie unterscheiden sich in ihrem Anteil an elementarem Magnesium, ihrer Löslichkeit, ihrer Verarbeitung und in der Art, wie der Körper sie aufnimmt.

Magnesiumoxid enthält bezogen auf das Gewicht der Verbindung deutlich mehr elementares Magnesium als Magnesiumbisglycinat. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass aus einer Kapsel mit Oxid auch mehr Magnesium im Körper verfügbar ist. Die Aufnahme hängt unter anderem von der Verbindung, der Löslichkeit, der eingenommenen Menge und der individuellen Situation ab. Auch die Verträglichkeit kann unterschiedlich sein. Manche Menschen reagieren auf bestimmte Magnesiumsalze eher mit Magen-Darm-Beschwerden als auf andere.

Bei Magnesiumcitrat wird häufig die bessere Löslichkeit als Argument angeführt. Das kann für die praktische Anwendung relevant sein, ist aber kein Freifahrtschein für jede Versprechung zur Bioverfügbarkeit. Bei Chelatverbindungen wie Bisglycinat kommt zusätzlich die konkrete Produktformulierung ins Spiel. Nicht jedes Präparat, das einen chemisch anspruchsvoll klingenden Namen trägt, ist automatisch überlegen. Entscheidend ist, wie die Verbindung tatsächlich deklariert ist und welche Menge an elementarem Magnesium pro Tagesdosis geliefert wird.

Ähnlich verhält es sich bei anderen Mineralstoffen. Bei Zink, Calcium oder Eisen macht es einen Unterschied, ob ein Oxid, ein Salz, ein organisch gebundener Stoff oder eine andere Verbindung eingesetzt wird. Die Bezeichnung „hoch dosiert“ beantwortet deshalb nur einen Teil der Frage. Eine hohe Menge auf dem Etikett kann mit einer schlechteren Verträglichkeit einhergehen oder für den konkreten Bedarf schlicht unnötig sein.

VergleichspunktEigenmarke im DrogeriemarktMarkenprodukt aus der Apotheke
Rechtlicher StatusNahrungsergänzungsmittel und damit LebensmittelEbenfalls Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel
Wirkstoffformhäufig einfache und kostengünstige Verbindungen, aber nicht grundsätzlich nur diesehäufig größere Auswahl an Verbindungen und Darreichungsformen
DeklarationMenge pro Tagesdosis und Zutaten müssen angegeben werdendieselben gesetzlichen Kennzeichnungspflichten
Preisbildungoft stark auf günstige Herstellung und große Stückzahlen ausgerichtetzusätzlich möglich: Beratung, kleinere Produktionsmengen, Marken- und Prüfkosten
Behördliche Vorabzulassungnicht erforderlichebenfalls nicht erforderlich
Beratung beim Kaufabhängig vom Verkaufsort und der konkreten Situationin der Apotheke typischerweise Bestandteil der Abgabe

Die Tabelle beschreibt Tendenzen, keine feste Marktregel. Es gibt günstige Produkte mit sinnvoller Zusammensetzung und teure Produkte, deren Mehrpreis vor allem aus Verpackung, Werbung oder Markenpositionierung entsteht. Ebenso gibt es Apothekenprodukte mit einfachen Wirkstoffsalzen und Drogerieprodukte, die eine gut nachvollziehbare Zusammensetzung haben.

Für das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Nahrungsergänzungsmitteln ist deshalb nicht der Packungspreis die beste Vergleichsgröße. Sinnvoller ist, mindestens vier Punkte nebeneinanderzulegen:

  • Welche chemische Verbindung wird eingesetzt?
  • Wie viel elementarer Wirkstoff ist pro Tagesdosis enthalten?
  • Wie viele Tagesportionen enthält die Packung?
  • Brauche ich die angegebene Dosierung überhaupt?

Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein höherer Preis einen nachvollziehbaren Gegenwert bietet. Eine teurere Verbindung kann bei bestimmten Anwendungen sinnvoll sein. Sie ist aber nicht automatisch notwendig, wenn lediglich eine einfache Ergänzung in niedriger Dosierung gesucht wird.

Dosierung und Sicherheit: Risiken durch Überdosierung bei Vitaminpräparaten

Die größte Fehlannahme bei vielen Vitaminpräparaten lautet: Eine höhere Dosis müsse auch einen größeren Nutzen bringen. Das stimmt nicht. Vitamine und Mineralstoffe sind keine harmlosen Extras, sobald sie dauerhaft und in hohen Mengen eingenommen werden.

Beim Vitamin D ist die Verwechslung von Erhaltungsdosis, therapeutischer Dosierung und sicherer Eigenanwendung besonders häufig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat für Nahrungsergänzungsmittel Empfehlungen zu Höchstmengen veröffentlicht. Für Vitamin D wird dabei eine Tagesmenge von 20 Mikrogramm beziehungsweise 800 Internationalen Einheiten als Orientierungswert für Nahrungsergänzungsmittel genannt. Diese Empfehlung ist nicht mit einer individuellen ärztlichen Therapieanweisung gleichzusetzen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet für Erwachsene eine tägliche Gesamtzufuhr bis 100 Mikrogramm beziehungsweise 4.000 Internationale Einheiten als tolerierbare obere Aufnahmemenge. Dieser Wert bezieht sich auf die Gesamtzufuhr und ist keine Aufforderung zur regelmäßigen Einnahme. Er berücksichtigt außerdem nicht automatisch die individuelle Krankengeschichte, Medikamente, Nierenfunktion oder andere Risikofaktoren.

Auf dem Markt finden sich Präparate mit deutlich höheren Mengen pro Tagesdosis. Das kann in bestimmten medizinischen Situationen unter ärztlicher Kontrolle sinnvoll sein. Für eine eigenständige, langfristige Einnahme ohne Anlass und ohne Kontrolle ist eine solche Dosierung jedoch nicht einfach deshalb geeignet, weil sie erhältlich ist.

Die Risiken entstehen nicht nur durch ein einzelnes Produkt. Vitamin D kann parallel in Kombinationspräparaten, angereicherten Lebensmitteln oder weiteren Supplementen enthalten sein. Wer mehrere Packungen kombiniert, verliert leicht den Überblick über die Gesamtmenge. Bei fettlöslichen Vitaminen wie Vitamin D, Vitamin A, Vitamin E und Vitamin K ist besondere Zurückhaltung angebracht, weil sie im Körper anders verarbeitet werden als wasserlösliche Vitamine.

Auch die Ergebnisse von Produktprüfungen sollten präzise gelesen werden. Wenn ein Test eine hohe Dosierung, eine unklare Kennzeichnung oder fehlende Warnhinweise beanstandet, folgt daraus nicht automatisch, dass jede Kombination mehrerer Stoffe gefährlich ist. Eine pauschale Behauptung, niemand habe die Wechselwirkungen solcher Präparate geprüft, wäre wissenschaftlich nicht haltbar. Richtig ist: Die Sicherheit einer Kombination hängt von den konkreten Stoffen, ihren Mengen, der Einnahmedauer und der Person ab. Für viele Kombinationen liegen nicht dieselben Daten vor wie für einzelne Nährstoffe. Das rechtfertigt eine vorsichtige Bewertung, aber keine absolute Aussage.

Bei Arzneimitteln kommen weitere Fragen hinzu. Vitamin D kann beispielsweise zusammen mit bestimmten Arzneimitteln oder bei bestimmten Erkrankungen anders zu bewerten sein. Auch Mineralstoffe können die Aufnahme einzelner Medikamente beeinflussen, wenn sie zeitgleich eingenommen werden. Wer dauerhaft Medikamente einnimmt, schwanger ist, eine Nieren- oder Lebererkrankung hat oder ein Präparat in hoher Dosierung verwenden möchte, sollte die Einnahme nicht allein nach der Vorderseite der Packung entscheiden.

Eine hohe Dosierung ist kein Qualitätsmerkmal. Sie kann sinnvoll sein, wenn sie begründet und kontrolliert ist – und unnötig oder riskant, wenn sie nur den Eindruck von mehr Leistung erzeugt.

Bei Eigenmarken ist die Versuchung groß, mehrere Produkte parallel zu kaufen, weil jedes einzelne günstig wirkt: ein Multivitamin, Vitamin D, Magnesium, Zink und vielleicht noch ein Präparat für Haare oder Immunsystem. Die Einzelpackungen erscheinen überschaubar. Die Summe der Inhaltsstoffe ist es nicht immer. Genau hier ist die Beratung wichtiger als der Markenname.

Transparenz und Kennzeichnung: Was die Zutatenliste wirklich verrät

Die Zutatenliste ist der nüchternste Teil der Packung und oft der aufschlussreichste. Sie trennt den Wirkstoff von Hilfsstoffen, macht die Darreichungsform sichtbar und zeigt, ob ein Produkt tatsächlich so schlicht zusammengesetzt ist, wie es die Vorderseite suggeriert.

Bei Mineralstoffpräparaten sollte zunächst geprüft werden, welche Verbindung verwendet wird. Die Angabe „Magnesium“ reicht für den Vergleich nicht aus. Entscheidend ist außerdem die Menge an elementarem Magnesium pro empfohlener Tagesdosis. Diese Angabe muss von der Menge der gesamten chemischen Verbindung unterschieden werden. Ein Hersteller kann also eine vergleichsweise große Menge Magnesiumcitrat einsetzen, ohne dass diese vollständig der Menge an elementarem Magnesium entspricht.

Hilfsstoffe sind eine zweite Ebene der Kennzeichnung. Dazu gehören beispielsweise Trennmittel, Überzugsmittel, Füllstoffe, Süßungsmittel oder Farbstoffe. Sie können für Menschen mit Allergien, Unverträglichkeiten oder bestimmten Ernährungsformen relevant sein. Sie erhöhen aber nicht automatisch die Wirkstoffmenge.

Das gilt auch für Bezeichnungen wie „Magnesiumsalze der Speisefettsäuren“. Dabei handelt es sich in der Regel um einen technologischen Hilfsstoff, der etwa als Trennmittel verwendet wird. Er wird nicht einfach zur auf dem Etikett deklarierten Menge an elementarem Magnesium addiert. Wer die Gesamtzufuhr berechnen möchte, sollte sich an den ausdrücklich angegebenen Mengen der Nährstoffe pro Tagesdosis orientieren und nicht jede magnesiumhaltige Bezeichnung in der Zutatenliste wie einen zusätzlichen Wirkstoff behandeln.

Eine brauchbare Prüfung der Packung beginnt daher mit folgenden Fragen:

  • Ist der Wirkstoff eindeutig benannt oder wird nur mit einem Sammelbegriff geworben?
  • Bezieht sich die Mengenangabe auf die Tagesdosis oder auf eine einzelne Kapsel?
  • Ist bei Mineralstoffen die elementare Menge angegeben?
  • Wie viele Portionen empfiehlt der Hersteller tatsächlich?
  • Enthält ein weiteres Produkt aus dem eigenen Schrank denselben Stoff?
  • Sind Warnhinweise und Einnahmebeschränkungen verständlich formuliert?
  • Sind Hersteller, verantwortlicher Inverkehrbringer, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum nachvollziehbar angegeben?

Die Chargenangabe ist kein Luxus einer bestimmten Marke. Lebensmittelunternehmer müssen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte gewährleisten. Eine Eigenmarke darf dabei anders aussehen als ein klassisches Markenprodukt, aber sie ist nicht von diesen Anforderungen ausgenommen. Ein klar benannter verantwortlicher Anbieter und eine nachvollziehbare Charge sind deshalb wichtige Grundlagen – kein exklusives Qualitätsmerkmal von Apothekenware.

Auch Zertifizierungen sollten nicht größer gemacht werden, als sie sind. Gute Herstellungspraxis, häufig unter dem Kürzel GMP zusammengefasst, kann auf organisierte Produktions- und Kontrollprozesse hinweisen. Das ist ein relevanter Baustein, aber kein allgemeines Gütesiegel für die Wirksamkeit eines Nahrungsergänzungsmittels. Außerdem ist nicht jede GMP-Angabe auf einer Packung gleichbedeutend mit einer unabhängigen Prüfung des fertigen Produkts durch eine staatliche Stelle.

Ein Bio-Siegel beantwortet wiederum andere Fragen. Es kann sich auf die landwirtschaftliche Herkunft bestimmter Zutaten beziehen, sagt aber wenig über die Bioverfügbarkeit eines Mineralstoffs oder die medizinische Notwendigkeit einer Dosierung aus. Ebenso ist die Herkunft eines Rohstoffs nicht allein anhand der Verkaufsstelle zu beurteilen. Für die Auswahl ist wichtiger, ob die Zusammensetzung vollständig deklariert, die Dosierung plausibel und der Anbieter identifizierbar ist.

Die Vorderseite der Packung arbeitet dagegen mit Aufmerksamkeit. Begriffe wie „hochdosiert“, „Premium“, „Komplex“ oder „extra stark“ beschreiben nicht automatisch eine bessere Qualität. Bei zulässigen Health Claims ist außerdem zu unterscheiden zwischen einer gesetzlich erlaubten Aussage zu einem Nährstoff und einem Versprechen, ein Produkt könne eine Krankheit behandeln oder verhindern. Letzteres gehört nicht in die Welt der gewöhnlichen Nahrungsergänzungsmittel.

Marktentwicklung: Vom Ladenregal zum Online-Kauf

Die Eigenmarke im Drogeriemarkt konkurriert heute nicht nur mit dem Markenprodukt im Regal. Hinzu kommen Online-Apotheken, spezialisierte Versandhändler und Plattformen mit einem Sortiment, das stationär kaum darstellbar wäre. Das verändert die Preiswahrnehmung: Ein Produkt aus dem Drogeriemarkt wirkt günstig, bis ein Online-Anbieter eine größere Packung oder ein Abonnement mit niedrigerem Stückpreis anbietet.

Nach einer Forsa-Befragung stieg der Anteil der NEM-Käufe, die online getätigt wurden, von 13 Prozent im Jahr 2016 auf 24 Prozent im Jahr 2021. Diese Zahlen beschreiben den Anteil der Käufe in der Befragung, nicht den Anteil der Kundinnen und Kunden, die ausschließlich online kaufen. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass der stationäre Handel für diese Personen vollständig weggefallen ist. Viele Menschen kombinieren verschiedene Bezugsquellen: Sie kaufen ein Standardprodukt im Drogeriemarkt, bestellen ein spezielles Präparat online und fragen bei Unsicherheit in der Apotheke nach.

Der Onlinehandel hat klare Vorteile. Preise und Packungsgrößen lassen sich schnell vergleichen, Produktinformationen sind jederzeit verfügbar, und seltene Kombinationen sind leichter zu finden. Gleichzeitig ist die Informationsqualität uneinheitlich. Produktseiten übernehmen häufig Werbeaussagen, Bewertungen ersetzen keine fachliche Einordnung, und ein Algorithmus kennt weder die vollständige Medikamentenliste noch die Krankengeschichte einer Person.

Auch die Drogerie ist kein neutraler Ort. Die niedrige Schwelle und die vertrauten Eigenmarken erleichtern den Zugang, reduzieren aber die Hürde für spontane Käufe. Eine Packung landet schnell im Einkaufskorb, weil sie günstig wirkt oder ein konkretes Gesundheitsversprechen aufgreift. Das ist nicht grundsätzlich problematisch. Es macht die persönliche Prüfung der Zusammensetzung aber umso wichtiger.

Für die Hersteller und Händler entsteht daraus ein Wettbewerb auf mehreren Ebenen:

  • Eigenmarken müssen einen niedrigen Preis mit einer nachvollziehbaren Zusammensetzung verbinden.
  • Markenprodukte versuchen, über Forschung, Darreichungsformen, Rohstoffauswahl und Vertrauen einen höheren Preis zu begründen.
  • Onlineanbieter setzen stark auf Sortimentstiefe, Vergleichbarkeit und wiederkehrende Bestellungen.
  • Apotheken können zusätzlich die individuelle Beratung und die Einordnung im Zusammenhang mit Arzneimitteln anbieten.

Aus Margendruck folgt nicht automatisch, dass bei Eigenmarken an der Chargenrückverfolgbarkeit oder an gesetzlichen Kennzeichnungspflichten gespart wird. Diese Anforderungen gelten unabhängig vom Markenauftritt. Einsparungen können sich vielmehr in der Auswahl der Rohstoffe, in der Verpackung, in der Anzahl zusätzlicher Prüfungen oder im Umfang der begleitenden Information zeigen. Ob das im Einzelfall relevant ist, lässt sich nur anhand der konkreten Produktangaben und der Qualitätssicherung des Anbieters beurteilen.

Der Preis bleibt dabei ein Indikator für die Kalkulation, aber kein verlässlicher Qualitätsbeweis. Ein höherer Preis kann eine aufwendigere Formulierung oder zusätzliche Kontrollen widerspiegeln. Er kann aber ebenso aus Marketing, Vertrieb und Markenpositionierung entstehen. Ein niedriger Preis kann auf große Produktionsmengen und eine einfache Zusammensetzung zurückgehen, ohne dass das Produkt deshalb ungeeignet ist.

Unser Fazit aus der Apotheke

Die Frage „Drogerie oder Apotheke“ greift zu kurz. Zuerst muss geklärt werden, was überhaupt verglichen wird: derselbe Nährstoff oder dieselbe Wirkstoffverbindung, dieselbe Tagesdosis, dieselbe Packungsgröße und derselbe Anwendungszweck? Erst dann ergibt sich ein belastbarer Preisvergleich.

Nahrungsergänzungsmittel als Eigenmarke können für eine einfache, klar begrenzte Ergänzung sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass die Dosierung nachvollziehbar ist, die elementare Wirkstoffmenge korrekt gelesen wird und keine unnötige Kombination mit anderen Produkten entsteht. Die Eigenmarke ist weder ein Synonym für schlechte Qualität noch ein Beweis für ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Der Mehrpreis eines Produkts kann in einer anderen Wirkstoffverbindung, einer besser passenden Darreichungsform, zusätzlichen Kontrollen oder in der Beratung liegen. Er bezahlt aber nicht automatisch eine behördliche Arzneimittelzulassung. Und der niedrige Preis eines Drogerieprodukts bedeutet nicht automatisch, dass an der Sicherheit gespart wurde.

Wer ein Produkt auswählt, sollte deshalb in dieser Reihenfolge vorgehen: den eigenen Bedarf klären, die Tagesdosis prüfen, die Wirkstoffform lesen, Doppelungen mit anderen Präparaten ausschließen und bei Medikamenten oder Vorerkrankungen fachlichen Rat einholen. Bei hohen Vitamin-D-Dosen, mehreren kombinierten Produkten oder einer langfristigen Einnahme ist diese Reihenfolge keine übertriebene Vorsicht, sondern vernünftige Risikokontrolle.

Gute Qualität beginnt nicht mit dem teuersten Etikett, sondern mit einer Zusammensetzung, die zum tatsächlichen Bedarf passt und transparent deklariert ist.

Die Apotheke kann diese Prüfung begleiten, der Drogeriemarkt kann solide Eigenmarken anbieten, und der Onlinehandel kann den Vergleich erleichtern. Keine dieser Verkaufsformen nimmt den Blick auf die Zutatenliste ab. Wer sie liest und die Dosierung ernst nimmt, kann eine Eigenmarke bewusst kaufen – statt sich vom Preis oder von der Verpackung kaufen zu lassen.

Häufige Fragen

Sind Nahrungsergänzungsmittel aus der Drogerie schlechter als Produkte aus der Apotheke?
Nicht automatisch. Beide unterliegen den gleichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, und die Qualität hängt von der konkreten Zusammensetzung und Deklaration ab, nicht vom Verkaufsort.
Warum ist Magnesium in manchen Präparaten teurer als in anderen?
Der Preisunterschied kann durch die verwendete chemische Verbindung, die Bioverfügbarkeit, die Rohstoffqualität sowie durch zusätzliche Prüfungen oder Marken- und Beratungskosten begründet sein.
Gibt es eine behördliche Prüfung für Nahrungsergänzungsmittel?
Es gibt keine arzneimittelrechtliche Vorabzulassung. Die Sicherheit und Kennzeichnung werden durch Lebensmittelüberwachungsbehörden, Herstellerkontrollen und Laboruntersuchungen überwacht.
Worauf sollte ich bei der Zutatenliste achten?
Prüfen Sie, ob die Mengenangabe sich auf die Tagesdosis bezieht, ob die elementare Wirkstoffmenge angegeben ist und ob Hilfsstoffe oder Doppelungen mit anderen Präparaten vorliegen.
Ist eine hohe Dosierung bei Vitaminen immer besser?
Nein, eine hohe Dosis bringt nicht automatisch einen größeren Nutzen. Bei dauerhafter Einnahme ohne medizinische Notwendigkeit kann eine Überdosierung gesundheitliche Risiken bergen.

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