Digitale Gesundheitsinfrastruktur: Wie elektronische Patientenakten die Versorgung verändern
1.238 Krankenhäuser befinden sich nach Angaben der Vietnamesischen Gesellschaft für Medizinische Informatik derzeit in einer explorativen Phase der Anwendung von künstlicher Intelligenz und digitaler…

1.238 Krankenhäuser befinden sich nach Angaben der Vietnamesischen Gesellschaft für Medizinische Informatik derzeit in einer explorativen Phase der Anwendung von künstlicher Intelligenz und digitaler Technologie in Diagnostik, Krankenhausmanagement und klinischer Entscheidungsunterstützung. Diese Zahl nannte Dr. Tran Quy Tuong, Präsident der Fachgesellschaft, auf einer internationalen Konferenz zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen am 16. Juli in Ho-Chi-Minh-Stadt. Für die klinische Pharmakologie ist die Meldung kein randständiges Infrastrukturthema: Wo elektronische Patientenakten (EPA) flächendeckend eingeführt werden, verschiebt sich die Datenbasis, auf der Verordnungsanalysen, Pharmakovigilanz und Therapieoptimierung aufsetzen.
Vom Pilotprojekt zur Synchronisation
Ho-Chi-Minh-Stadt nimmt bei der EPA-Einführung eine Vorreiterrolle ein. Laut Dr. Nguyen Hong Chuong, stellvertretender Direktor des städtischen Gesundheitsamtes, haben 163 Krankenhäuser der Stadt die EPA bereits in unterschiedlicher Tiefe implementiert; die Einführung ist in allen Einrichtungen der Stadt abgeschlossen. Die Synchronisation der elektronischen Patientenakte in sämtlichen ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen ist laut Beschluss der Regierung und des Gesundheitsministeriums für Ende 2025 bis Anfang 2026 vorgesehen. Damit entsteht ein durchgehender Dokumentationskanal, der Medikationshistorien, Verordnungen und Befunde über den gesamten Behandlungszyklus eines Patienten verfügbar machen soll – die technische Voraussetzung für jede populationsbezogene Pharmakoepidemiologie.
Relevanz für die klinische Pharmakologie
Eine flächendeckende EPA-Datenbasis verändert drei messbare Parameter der Arzneimitteltherapie:
- Kausalattribution bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Strukturierte Verordnungs-, Labor- und Komorbiditätsdaten erlauben eine schnellere Plausibilitätsprüfung von Spontanmeldungen, ersetzen aber keine prospektive Pharmakovigilanz mit definiertem Endpunkt.
- Bioverfügbarkeit realer Verordnungsdaten. Wechselwirkungen, Dosisanpassungen bei Niereninsuffizienz oder Polypharmazie werden im Versorgungsalltag sichtbar, nicht nur in kontrollierten Studienkohorten mit engen Einschlusskriterien.
- Evidenzqualität von Registerauswertungen. EPA-Auswertungen können Beobachtungsstudien stützen, bleiben jedoch methodisch den Verzerrungen beobachtender Designs unterworfen: Confounding by Indikation, Selection Bias, fehlende standardisierte Endpunkterhebung. Der Evidenzgrad solcher Analysen liegt konsequent unter dem randomisierter Studien.
Was zu beobachten bleibt
Offen ist, in welcher Granularität Medikations-, Labor- und Outcome-Daten interoperabel erfasst werden und welche Governancestruktur den Zugang für unabhängige pharmakologische Auswertungen regelt. Der Springer-Beitrag „Wem gehört die Gesundheit? Digitale Infrastruktur als Schlüsselfrage der Gesundheitsversorgung und offene Plattformen als Antwort" verweist auf diese übergreifende Frage der Datenhoheit, zu der die berichteten Implementierungszahlen den aktuellen Stand, jedoch keine abschließende Governance-Antwort liefern. Aus pharmakologischer Sicht entscheidend ist nicht die Einführungsquote, sondern die Validität der erfassten Variablen, die Interoperabilität zwischen Sektoren und die Nachvollziehbarkeit algorithmischer Entscheidungsunterstützung. Solange diese Parameter nicht transparent dokumentiert sind, bleibt der Nutzen für die Arzneimitteltherapiesicherheit ein Postulat, kein Messwert.